Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Exklusivbuchungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für die Überlassung der Räumlichkeiten von „Tapas Restaurant ZWO“ zur Durchführung von Veranstaltungen und alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen, sowie Caterings und Außer-Haus-Veranstaltungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, sowie auch von Räumlichkeiten, Flächen in den mit dem Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ verbundenen Veranstaltungsbereichen wie angemietete Lokationen und dergleichen. Vertragspartner ist der Veranstalter/ Besteller und das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“. Ein Vertrag kommt nur über einen abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag (Bewirtungsvertrag) zustande und ist mit der schriftlichen Bestätigung von „Tapas Restaurant ZWO“  für diese und den Veranstalter/ Besteller bindend.

Die von dem Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ in dessen Geschäftsräumlichkeiten hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung zu erbringenden Leistungen werden im verbindlichen Bewirtungsvertrag (in einer Anlage zum Vertrag im Einzelnen) aufgeführt. Die sich daraus ergebenden Preise sind in dem Vertrag ersichtlich. Die allgemeinen Getränkepreise sind der aktuellen Getränkekarte des Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ zu entnehmen.

Öffnungszeiten und „Open End“ Buchung

Die Öffnungszeiten des Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“ sind, Dienstag bis Samstag von 17:30 Uhr bis 22:30 Uhr.

Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“ müssen nicht zum Geschäftsschluss beendet werden.

Der Veranstalter/ Besteller hat die Möglichkeit eine „Open End“ Buchung  des Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“ in Anspruch zu nehmen.

„Open End“ Buchung

Hierbei wird das benötigte Personal stundenweise mit einem Stundensatz von 38,30€ pro Person (bei mindestens zwei Mitarbeitern) und angefangener Stunde in Rechnung gestellt.

Exklusivbuchungen/ geschlossene Veranstaltungen und Umsatzgarantie

Bei Exklusivbuchungen verlangt das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ vom Veranstalter/ Besteller eine Vorauszahlung bzw. eine Komplettzahlung bei Festpreisbuchungen (Essen und Trinken), diese richtet sich nach der Höhe der Umsatzgarantie oder nach der Höhe der Festpreisbuchung, wie unten erläutert.

Über die ausgewiesene Vorauszahlung/ Komplettzahlung ergeht eine Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig wird. Der Veranstaltungs-/ verbindliche Bewirtungsvertrag ist aufschiebend bedingt durch den Zahlungseingang der Anzahlung/ Komplettzahlung bei dem Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“. Sollte innerhalb sieben Tagen nach Fälligkeit der Rechnung kein entsprechender Zahlungseingang zu verzeichnen sein, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ behält sich eine Vergabe des Veranstaltungstermins an Dritte vor.

Die Umsatzgarantie aus Essen und Trinken bei Exklusivbuchungen (geschlossenen Veranstaltungen/ Feiern) im Restaurant beträgt 65€ pro Person, aber mindestens 2925,00€. Die Umsatzgarantie bei geschlossenen Veranstaltungen/Feiern im Veranstaltungsraum beträgt 65,00€ pro Person, aber mindestens 1650,00€. Bereitstellung Veranstaltungsraum, als Seminarraum: 300,- € pauschal.

Bei Reservierungsbestätigung werden 50 % der Umsatzgarantie als Vorauszahlung fällig. 100 % bei Festpreisbuchungen (Essen und Trinken über ein feste Pauschalvereinbarung pro Person bei einer festgelegten Personenanzahl).

Wird die Umsatzgarantie nicht erreicht, wird der Differenzbetrag als Raummiete für das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ verbucht.

Die Umsatzgarantie umfasst keine Nebenleistungen wie Dekoration, Blumenschmuck, nach Absprache anzumietende Gegenstände oder eventuell anfallende Personal- oder Raumkosten und beinhaltet bei Privatpersonen die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer.

Anzahl der Teilnehmer/ Gäste, Büfett- und Vorhaltezeiten

Die im Veranstaltungs-/ verbindlichen Bewirtungsvertrag angegebene Anzahl der Teilnehmer/ Gäste ist bindend. Bei Abweichung der im verbindlichen Bewirtungsvertrag festgelegten Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Diese muss spätestens 3 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung/ Reservierung mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmer-/ Gästezahl nach unten werden in der Abrechnung nicht berücksichtigt.

Die Büfettzeiten des Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ entsprechen dessen Küchenzeiten. Büfettgröße und Menge pro Person, entspricht der Mischkalkulation über Küchenplanung. Die LAS TAPAS Menüs, deren Abwandlungen und unsere Büfetts werden inklusiv des Desserts nach Beginn des Essensservice für 1,5 Stunden vorgehalten, bzw. nachgereicht. Essensbestellungen nach diesem zeitlichen Rahmen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Stornierung der Exklusivbuchung/ Veranstaltung

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ dies verschuldet hat, z.B. bei Absage seitens des Veranstalters/ Bestellers so behält das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ seinen Vergütungsanspruch, wobei die Höhe der Vergütung  davon abhängt, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird. Hiernach beziffert sich die Vergütung wie folgt:

Absage der Veranstaltung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum:

Einbehalt einer Organisationspauschale in Höhe von 300,-€

Absage der Veranstaltung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsdatum:

Einbehalt in Höhe von 50% der Vorauszahlung

Absage der Veranstaltung bis eine Woche vor Veranstaltungsdatum:

Einbehalt der vollen Vorauszahlung

Absage der Veranstaltung bis zwei Tage vor Veranstaltungsdatum:

Berechnung von 70% der Umsatzgarantie

Absage der Veranstaltung am Tag der Veranstaltung:

Berechnung der gesamten Umsatzgarantie

Dem Besteller/ Veranstalter bleibt vorbehalten, dem Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Sollte die Veranstaltung durch ein Verschulden des Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“ nicht durchgeführt werden erhält der Kunde die bereits geleistete Anzahlung unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Musik und musikalische Darbietungen

Die installierte Musikanlage ist nicht für größere dauerhafte Lautstärken ausgelegt. Des Weiteren unterliegt das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“  den allgemeinen Richtlinien bzgl. der Schall- und Emissionsbelastungen. Deswegen können keine selbst gebuchten Musikdarbietungen, Aufführungen, oder Buchungen von DJ´s oder Alleinunterhaltern und Musikern im Restaurantraum stattfinden. Bei Ausnahmegenehmigungen und Buchung des Veranstaltungsraumes für zuvor Genanntes müssen schallschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von 210,08€ netto (250,00€ brutto) werden dem Veranstalter/ Besteller in Rechnung gestellt. Das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“  überträgt sämtliche rechtlichen Bestimmungen, wie unter anderem die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzl. Richtlinien und der Meldung an die KSK, sowie GEMA für entsprechende Musiknutzung, dem Gastgeber.

Weiteres

Der Besteller/ Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, oder bei entsprechender Absprache etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Servicegebühr, Gedeckentgelt, bzw. ein Deckungsbeitrag („Korkgeld“) berechnet.

Zeitungsanzeigen, Poster, Plakate und andere öffentliche Drucksachen, die Hinweise auf das Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“ oder deren Betreiber enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“.

Hat das Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ oder deren Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Reservierung/ Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

Änderungen von Vereinbarungen, Speisen oder Getränken und Abläufen bleiben dem Restaurant „Tapas Restaurant ZWO“ vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Restaurants „Tapas Restaurant ZWO“ für den Besteller/ Veranstalter zumutbar ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung vielmehr durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen und der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt.